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12.02.2008:

Spam-Emails nehmen stark zu – intelligentes Emailmanagement spart Zeit und Nerven

Die tägliche Flut an unerwünschten Werbe-Emails hat inzwischen das normale Maß weit überschritten. Seit Anfang des Jahres überschwemmt eine neue Spam-Welle, die diesmal vorwiegend von polnischen Rechnernetzen ausgeht, die elektronischen Postfächer weltweit. Die BMP Group, ein Kunde der Firma EXYST Internet Agentur bei Stuttgart, erhielt im Januar 2008 in einer zentralen Mailbox über 35.400 Werbe-Emails!!! Das sind über 1.000 E-mails pro Tag!!! Die Firmen-Mailbox war nach vier Wochen mit 200 Megabyte randvoll zugemüllt. Ein vernünftiges Bearbeiten des elektronischen Posteingangs war für BMP nicht mehr möglich. Die Email-Zusendungen in den Monaten davor beliefen sich in ähnlich erdrückender Stückzahl. Ein anderer Kunde von EXYST erhält mittlerweile rund 800 bis 900 Spammails pro Tag! Nach nur drei Tagen ohne Postfachleerung sind das 2500 Mails!

Zentrale Einfallstore für die Spam-Flut sind Mailadressen, die mit info@... beginnen. Praktisch jede Firma in Deutschland – ob groß oder klein – betreibt eine solche Adresse. Während andere Mailadressen von den Spam-Versendern mittels hochmoderner Roboterprogramme aus den öffentlichen Webseiten herausgefischt werden, erhalten die info@-Adressen die Werbung direkt und blanko. Damit haben wir aber auch zwei mächtige Hebel identifiziert, um die Überflutung wieder einzudämmen; daher empfiehlt Ihnen EXYST:

  1. Verwenden Sie keine info@-Mailadressen! Egal, wie gebräuchlich sie sind, Sie haben keine Wahl – außer Sie erhalten gerne sehr viel Post ;-)
  2. Veröffentlichen Sie niemals Mailadressen auf Webseiten oder in Webverzeichnissen – zumindest nicht in Textform.

Das widerspricht zwar unserer guten Absicht, für Kunden oder andere Personen Kontaktmöglichkeiten zu bieten, aber die Spammer haben diesen Weg leider buchstäblich verstopft. Mailadressen, die einmal in den Datenbanken der Spammer gelandet sind, sind quasi "verbrannt", also bis auf Weiteres nicht mehr nutzbar. Dennoch besteht kein Grund zur Sorge: es gibt gute andere Möglichkeiten. Ganz einfach und effektiv zum Beispiel: das Kontaktformular. Lassen Sie sich von der EXYST Internetagentur beraten, wie Sie der Spam-Flut Herr werden. EXYST erhält übrigens pro Tag im Schnitt nicht mehr als 10 Spam-Mails!

 

19.01.2007:

Pflichtangaben jetzt auch in gewerblichen Emails vorgeschrieben

Seit 2007 gilt das neue "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG). Kerninhalt des Gesetzes ist die Errichtung eines zentralen Unternehmensregisters in Deutschland. Gleichzeitig schafft dieses Gesetz aber auch neue Regelungen für die Inhalte gewerblicher E-Mails. Demnach müssen nun nicht nur Webseiten oder Briefe bestimmte Auskünfte über das Unternehmen enthalten, sondern auch Emails. Wer solche Angaben vergisst, riskiert Zwangsgeld und Abmahnungen.

Wer von der neuen Vorschrift betroffen ist: juristische Personen, die ein Gewerbe betreiben, sowie alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte, vom Einzelkaufmann über Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften. Bis jetzt noch nicht betroffen sind gemeinnützige Vereine, Privatpersonen und Freiberufler, die auch zukünftig kurze E-Mails schreiben dürfen. Auch eine GbR betreibt typischerweise kein Handelsgewerbe; für sie gelten die Pflichtangaben ebensowenig. Ausnahme: Freiberufler sind nicht befreit, wenn sie als Partnerschaftsgesellschaft oder in ähnlicher Form organisiert sind.

Für welche Emails gilt die neue Regelung? Es sind alle gewerblichen Mails betroffen, die von dem Kaufmann oder Unternehmen nach extern verschickt werden (auch ins Ausland); also so wie bisher Geschäftsbriefe in Papierform unterliegt nun der gesamte externe Geschäftsverkehr der Pflicht, bestimmte Mindestinformationen mitzuteilen. Dies betrifft auch als Partnerschaftsgesellschaft organisierte Zahnärzte und Rechtsanwälte, Stiftungen und öffentlich rechtliche Körperschaften.

Welche Pflichtangaben sind Vorschrift? In jedem Fall müssen immer enthalten sein:

Dabei müssen nur die Daten zur Hauptniederlassung hinein; Angaben zur Zweigniederlassung sind nicht erforderlich. Die Registerangaben gelten natürlich nur für registrierte Unternehmen. Weitere Angaben sind von der Rechtsform abhängig. Bei der GmbH müssen außerdem alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende aufgeführt sein. Bei der Aktiengesellschaft müssen zusätzlich alle Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende angegeben sein.

Hinweis: ein bloßer Link auf das Impressum der Website des Kaufmanns oder Unternehmens reicht in keinem Falle aus! Auch ein Anhang als Visitenkarte ist wohl nicht ausreichend, da dies nicht jeder öffnen kann. Die Angaben müssen im Brief explizit ausgeschrieben und lesbar sein. Aber immerhin hat der Gesetzgeber von einer Regelung der Schriftart und Schriftgröße abgesehen.

Diese Neuregelung betrifft auch § 37a Handelsgesetzbuch, § 35a GmbHG und § 80 AktG, wo bereits Vorschriften zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen enthalten sind. Durch den Zusatz "Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form" hat der Gesetzgeber nun klargestellt, dass es für die Pflichtangaben auf die Briefform nicht ankommt.

Siehe: www.computerwoche.de/job_karriere/586475/ sowie www.computerwoche.de/nachrichten/587024/.

 

13.02.2006, Computerwoche:

IBM bringt Content Management für den Mittelstand

Mit einer abgespeckten Variante von DB2 Content Manager wirbt IBM um kleine und mittelständische Unternehmen.

Das neue Angebot vermarktet der IT-Konzern unter dem Namen "DB2 Content Manager Standard Edition 8.3". Die Software werde vorinstalliert auf Servern der I-Series (vormals AS/400) ausgeliefert, teilte IBM mit. Damit wolle man den Wünschen kleiner und mittlerer Unternehmen nach einer kostengünstigen und betriebsbereiten Content-Management-Lösung Rechnung tragen.

Die Standard Edition biete die gleichen Anwendungen wie die Enterprise-Version, erklärte Günter Scholz, Segment Director für die Produktlinie in Nord- und Osteuropa. Sie sei aber einfacher zu installieren und zu betreiben. Zudem gelte für sie ein anderes Lizenzmodell. In den USA veranschlagt IBM pro Benutzer rund 350 Dollar. Kunden müssen mindestens 20 Einzellizenzen erwerben (7000 US$). Laut Scholz werden die Preise in Europa auf einem ähnlichen Niveau liegen. (wh)

Quelle: www.computerwoche.de/zone/project_collaboration/569869/

 

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